Neue Zollformulare: ABD und AGV

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #3132
    Horst Mahler
    Administrator

    Im August 2024 hat die deutsche Zollverwaltung angekündigt, dass Papierdokumente bei Exporten weiterhin Verwendung finden. Diese garantieren, dass auch bei IT-Systemausfällen Waren reibungslos exportiert werden können. Ab 23. November 2024 werden die neu gestalteten Dokumente ABD und AGV in ATLAS zollseitig umgesetzt. Das teilnehmerseitig generierte Einheitspapier Ausfuhr / Sicherheit (EPAS) für das Notfallverfahren folgt in einem zweiten Schritt.

    Das Wichtigste vorab: Verwenden Sie eine AEB-Anwendung für Ihre Exportabwicklung, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die neuen PDF-Dokumente werden durch die Zollverwaltung erstellt und Ihnen über die AEB-Anwendungen zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt auch später für den Nachfolger des EPAS.

    Auch ohne Papier möglich

    Vorgesehen ist grundsätzlich, dass mit der europaweiten Umstellung aller nationaler IT-Systeme gemäß dem Unionszollkodex keine Papierdokumente mehr benötigt werden. In einem Leitfaden der EU-Kommission mit Stand November 2023 wird der digitalisierte Prozess für Ausfuhren kurz beschrieben:

    After the deployment of the Automated Export System (AES), the MRN shall be presented in form of a barcode at the customs office of exit. Customs administrations shall accept this barcode if it is provided in a readable form, irrespectively of the means of presentation (e.g. mobile phone, tablet, paper document etc.).

    Sobald alle Mitgliedstaaten die nationalen Ausfuhrsysteme auf AES umgestellt haben, soll die MRN für Ausfuhr- und Ausgangsstellen ausreichen.

    In Export Filing: ATLAS steht Ihnen das MRN/LRN-Dokument (Laufzettel) zur Verfügung.

    Die neuen Vordrucke ab 23. November 2024

    Mit dem Fokus auf das Betriebskontinuitätsverfahren – bislang Notfallverfahren – werden nun EU-einheitliche Vordrucke für das Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD) umgesetzt. Im gleichen Layout wurde der Ausgangsvermerk umgestaltet.
    Hinweis: In der zugehörigen ATLAS – Info 0637/24 wird außerdem formuliert: […] D.h. das ABD darf auch bei Übermittlung einer elektronischen Ausfuhranmeldung weiterverwendet werden und ist in allen Mitgliedstaaten gültig. Unternehmen können daher auch außerhalb des Betriebskontinuitätsverfahrens die neuen Dokumente verwenden.
    Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (EPAS)

    Das bisherige Einheitspapier Ausfuhr / Sicherheit (EPAS) wird ebenfalls durch die neue Dokumentenvorlage abgelöst. Nach bisheriger Planung soll diese spätestens mit dem Ende der EU-weiten Übergangsphase verwendet werden.

    Bitte beachten Sie: AEB stellt den Vordruck zum Einheitspapier Ausfuhr Sicherheit (EPAS) fristgerecht auf das Design des Betriebskontinuitätsverfahrens (BK-ABD) um und informiert Sie zuverlässig über die Änderung.

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.