Elektronisches Ausfuhrverfahren:
Ab dem 1. Juli 2009 sind Ausfuhranmeldungen grundsätzlich nur noch in elektronischer Form abzugeben. In Deutschland erfolgt die Umsetzung des elektronischen Ausfuhrverfahrens im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem).
Dies bedeutet, dass es die Ausfuhranmeldung in Papierform nicht mehr gibt (Ausnahme: Notfallverfahren, wenn das System des Zolls nicht zur Verfügung steht).
Wir bieten ihnen die möglichkeit dieses über unsere Seite vereinfacht zu erledigen.